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Arbeitsvisum USA (H, L, O, P und Q-Visa)
Wenn Sie in den Vereinigten Staaten von Amerika vorübergehend als Nichteinwanderer gemäß dem US-Einwanderungsgesetz tätig sein möchten, benötigen Sie ein spezifisches Visum, je nach der Art der Tätigkeit, welche Sie ausüben möchten. Bei den meisten Kategorien für zeitlich befristete Arbeitnehmer muss Ihr potentieller Arbeitgeber oder Bevollmächtigter eine Petition einreichen, welche daraufhin von der amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (USCIS) in den Vereinigten Staaten von Amerika genehmigt werden muss, bevor Sie ein Arbeitsvisum beantragen können.
Sämtliche Antragsteller auf H, L, O, P und Q-Visa müssen über eine von USCIS genehmigte Petition verfügen. Diese Petition, Formular I-129 muss zunächst genehmigt werden, bevor Sie bei einer US-Botschaft bzw. einem US-Konsulat ein Arbeitsvisum beantragen können. Wenn Ihre Petition genehmigt wird, erhält Ihr Arbeitgeber oder Vertreter eine Benachrichtigung in Form des Formulars I-797 ("Notice of Action"), durch die Sie über die Genehmigung Ihrer Petition informiert werden. Sie werden im Rahmen Ihres Interviews von dem Konsularbeamten über die Genehmigung Ihrer Petition durch den Informationsdienst über Petitionen (Petition Information Management Service - PIMS) des Außenministeriums (Department of State) in Kenntnis gesetzt.
Sie müssen Ihre I-129-Belegnummer zu Ihrem Interview an der US-Botschaft bzw. dem US-Konsulat mitbringen, um die Genehmigung Ihrer Petition nachweisen zu können. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung einer Petition nicht automatisch die Ausstellung eines Visums zur Folge hat, wenn Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Visums gemäß US-Einwanderungsgesetz nicht erfüllen.
Visabeschreibungen & Voraussetzungen
H-1B (Spezialberufe)
Ein H-1B-Visum wird benötigt, wenn Sie in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen, um im Vorhinein vereinbarte Dienste im Rahmen eines Spezialberufs zu erbringen. Um sich für ein solches Visum zu qualifizieren, benötigen Sie einen Universitätsabschluss (Bachelor oder höher bzw. gleichwertige Abschlüsse) in jenem Spezialberuf, in dem Sie Arbeit suchen. USCIS wird daraufhin feststellen, ob Ihre Anstellung als Spezialberuf gesehen werden kann und ob Sie ausreichend qualifiziert sind, um diese Dienste zu erbringen. Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einen Arbeitsverhältnisantrag ("Labor Condition Application") beim US-Arbeitsministerium (Department of Labor) zu stellen, in dem die Bedingungen Ihres Arbeitsvertrages dargelegt werden.
H1-B1 Abkommen-basierte Temporäre Arbeitsvisa
Mit Chile und Singapur unterzeichnete Freihandelsabkommen ermöglichen qualifizierten Bürgern von Chile und Singapur unter bestimmten Voraussetzungen in den Vereinigten Staaten zeitlich befristet zu arbeiten. Nur chilenische Staatsbürger und Staatsbürger von Singapur können dieses Visum beantragen, wobei Ehepartner und Kinder auch Staatsbürger anderer Länder sein dürfen.
Bewerber für ein H-1B1 Visum sollten bereits ein Arbeitsangebot für ihren jeweiligen Arbeitsbereich von einem Arbeitgeber aus den USA vorliegen haben, jedoch muss der Arbeitgeber nicht das Antragsformular I-129, Petition for Nonimmigrant Worker einreichen. Dem Bewerber muss vor Visabeantragung kein Formblatt I-797 Notice of Approval vorliegen. Jedoch muss der Arbeitgeber, bevor der Visaantrag gestellt wird, beim Arbeitsministerium (Department of Labor) einen Antrag auf Ausstellung einer Foreign Labor Certification einreicht haben.
H-2A (landwirtschaftliche Saisonkräfte)
Ein H-2A-Visum erlaubt es Arbeitgebern in den Vereinigten Staaten von Amerika, ausländische Arbeitskräfte in die Vereinigten Staaten zu bringen, um temporäre Arbeitsplätze in der Landwirtschaft zu füllen, für die keine Arbeitskräfte aus den Vereinigten Staaten verfügbar sind. Eine Klassifizierung als H-2A-Nichteinwanderer erlaubt es Ihnen, in den Vereinigten Staaten von Amerika auf temporärer Basis Arbeiten oder Dienste in der Landwirtschaft durchzuführen bzw. anzubieten. Dazu muss ein Arbeitgeber in den Vereinigten Staaten von Amerika (oder ein Verband landwirtschaftlicher Produzenten in den Vereinigten Staaten, der als gemeinsamer Arbeitgeber genannt ist) das Formular I-129 (Antrag auf Ausstellung eines Nichteinwanderungsvisums für Beschäftigte) für Sie einreichen.
H-2B-Visa (Fachkräfte und ungelernte Arbeiter)
Dieses Visum ist erforderlich, wenn Sie in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen, um eine Arbeit durchzuführen, die temporärer oder saisonbedingter Natur ist, und für die ein Mangel an Arbeitskräften in den Vereinigten Staaten besteht. Dazu muss Ihr Arbeitgeber zunächst eine Zertifizierung durch das Arbeitsministerium (Department of Labor) einholen, durch die bestätigt wird, dass ein Mangel an Arbeitern in den Vereinigten Staaten besteht, die für die Art Beschäftigung, auf der Ihre Petition basiert, in Frage kommen.
H-3 (Auszubildende)
Ein H-3-Visum ist dann erforderlich, wenn Sie in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen, um von einem Arbeitgeber über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren in jedem beliebigen Beschäftigungsfeld außer der postakademischen Ausbildung eine berufliche Ausbildung erhalten. Sie können für diese Ausbildung bezahlt werden, und praktische Arbeit ist erlaubt. Diese Ausbildung darf nicht für Beschäftigungen in der Produktion verwendet werden, und darf in Ihrem Heimatland nicht zur Verfügung stehen.
H-4 (Angehörige)
Wenn Sie selbst Inhaber eines gültigen H-Visums sind, ist es für Ihren Ehepartner bzw. Ihre ledigen Kinder (unter 21 Jahren) möglich, ein H-4-Visum zu erhalten, um Sie auf Ihrer Reise in die Vereinigten Staaten von Amerika zu begleiten. Diese sind jedoch nicht dazu berechtigt, in den Vereinigten Staaten von Amerika zu arbeiten.
L-1 (Firmeninterne Versetzung von Angestellten)
Ein L-1-Visum ist erforderlich, wenn Sie ein Angestellter eines internationalen Unternehmens sind, und vorübergehend in ein Mutterunternehmen, ein firmen-verbundenes Unternehmen oder ein Tochterunternehmen in den Vereinigten Staaten von Amerika versetzt werden. Dabei kann es sich entweder um eine Organisation in den Vereinigten Staaten von Amerika oder im Ausland handeln. Um sich für ein L-1-Visum zu qualifizieren, müssen Sie eine Position innerhalb der Geschäftsführung oder auf Management-Ebene bekleiden, oder über spezielle Kenntnisse verfügen, oder versetzt werden, um innerhalb des Unternehmens in den Vereinigten Staaten von Amerika auf einer dieser Ebenen tätig zu sein, wobei es sich nicht notwendigerweise um dieselbe Position handeln muss, die Sie vorher innehatten. Außerdem müssen Sie innerhalb des internationalen Unternehmens innerhalb der drei Jahre vor der Beantragung Ihres Visums mindestens ein Jahr lang durchgehend außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika beschäftigt gewesen sein. Sie sind erst dann dazu berechtigt, ein L-1-Visum zu beantragen, nachdem Ihr Unternehmen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder ein verbundenes Unternehmen von USCIS eine genehmigte Petition erhalten hat, entweder auf pauschaler oder individueller Basis.
L-2 (Angehörige)
Wenn Sie selbst Inhaber eines gültigen L-Visums sind, können Ihr Ehepartner bzw. Ihre ledigen Kinder (unter 21 Jahren) dieses derivative Visum erhalten. Aufgrund einer kürzlich erfolgten Gesetzesänderung ist Ihr Ehepartner auch dazu berechtigt, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Dazu muss Ihr Ehepartner mit einem eigenen L-2-Visum in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen, und dann das ausgefüllte Formular I-765 (bei USCIS erhältlich) einreichen, und die entsprechende Antragsgebühr bezahlen. Ihre Kinder sind jedoch nicht dazu berechtigt, in den Vereinigten Staaten von Amerika zu arbeiten.
O
O-Visa werden für Personen ausgestellt, die über außergewöhnliche Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Erziehung und Bildung, Wirtschaft oder Sport verfügen oder außergewöhnliche Leistungen in den Bereichen Film und Fernsehen erbracht haben; diese Art Visum kann auch für Assistenten solcher Personen ausgestellt werden.
P (Künstler, Unterhalter)
P-Visa werden für bestimmte Sportler, Unterhalter und Künstler sowie deren Assistenten ausgestellt, die zum Zwecke einer Darbietung in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen.
Q
Ein Q-Visum ist dann erforderlich, wenn Sie in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen, um an einem internationalen kulturellen Austauschprogramm zum Zwecke des praktischen Trainings, der Berufstätigkeit oder der Vermittlung von Geschichte, Kultur und Tradition Ihres Heimatlandes einreisen. Dazu muss von dem Sponsor des Programms eine Petition für Sie eingereicht und von USCIS genehmigt werden.
Antragsfristen
Die US-Botschaft bzw. das US-Konsulat kann Ihren Antrag auf H, L, O, P oder Q-Visa bis zu 90 Tage vor dem Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses bearbeiten, der auf Ihrem I-797 vermerkt ist. Beachten Sie jedoch, dass Sie aufgrund der Bestimmungen der amerikanischen Regierung frühestens 10 Tage vor dem genehmigten Zeitraum, der auf Ihrem I-797 vermerkt ist, in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen dürfen.
Aufenthaltsdauer
Mit dem Arbeitsvisum dürfen Sie sich bis zu 5 Jahre in den USA aufhalten.
Gültigkeitsdauer
Das Arbeitsvisum wird mit einer Gültigkeit von bis zu 5 Jahren gewährt.
Anzahl Einreisen
Das Arbeitsvisum gilt i.d.R. zur mehrfachen Einreise in die USA.
Beantragung Arbeitsvisum
Sie können den Antrag online ausfüllen, die benötigten Unterlagen hochladen und bezahlen. Alternativ kann der Antrag auch als PDF ausgefüllt und per Post oder E-Mail versendet werden.
Antrag ausfüllen
benötigte Unterlagen hochladen
Gebühren bezahlen
Konsulatstermin wahrnehmen
Reisepass mit Visum zurückerhalten oder abholen
antragstellung mit pdf-formular
Vorgehensweise
1. Füllen Sie das Visumformular aus.
2. Senden Sie uns das ausgefüllte Formular zusammen mit Ihrer Reisepasskopie (nur die Datenseite) und einem Passfoto* per Post oder E-Mail zu. Es können je nach Reisezweck weitere Dokumente angefordert werden.
Unsere Postanschrift lautet:
Immi Consulting
Postfach 47 04 31
12313 Berlin
Unsere E-Mailadresse:
info@immi-consulting.de
3. Ihre Angaben und Unterlagen werden durch uns überprüft. Nach erfolgreicher Prüfung übernehmen wir für Sie die Onlineübermittlung im Englischen an das entsprechende Konsulat, die Zahlung der Visumgebühren, die Terminbuchung sowie ggf. die Buchung für den Rückversand des Reisepasses über UPS.
4. Sie erhalten nach unserer Bearbeitung die Bestätigungen und Informationen zu Ihrem Konsulatstermin zugeschickt. Unter den Informationen finden Sie eine Auflistung der Dokumente welche Sie mitnehmen müssen und welche empfohlen sind zusätzlich mitzunehmen, sowie was beim Konsulat beachtet werden sollte. Unsere Bearbeitungszeit beträgt 1- 3 Werktage nach Auftrags- und Zahlungseingang.
5. Sie müssen anschließend den Konsulatstermin persönlich wahrnehmen und Ihre Unterlagen einreichen. Ein Beamter der Visumabteilung wird mit Ihnen ein kurzes Visuminterview führen (ca. 3 Minuten). Nach dem Interview wird Ihnen das Ergebnis über Ihren Visumantrag mitgeteilt.
Die Termine für das Konsulat werden nur werktags am Morgen/ Vormittag vergeben. Bitte beachten Sie das für Ihre Planung, falls Sie z.B. mit dem Zug anreisen müssen.
6. Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt in der Regel nicht länger als 1 Woche. Anschließend wird Ihnen Ihr Reisepass per UPS zugesendet. Der Versand von Reisepässen erfolgt immer einzeln, auch wenn mehrere Reisepässe an die identische Adresse zugestellt werden müssen.
Alternativ kann Ihr Reisepass auch von Ihnen persönlich oder von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.
7. Kontrollieren Sie nach Erhalt Ihres Reisepasses bitte alle Angaben auf dem Visum. Sollten Angaben fehlerhaft sein, teilen Sie uns dies bitte schnellstmöglich schriftlich mit.
Kosten
Die Gebühr je Antragsteller beträgt 399,00 €. Diese Gebühr ist inklusive der Konsulatsgebühr in Höhe von 205,00 $, sowie inklusive 19% Mehrwertsteuer.
Bei Buchung des UPS Rückversandes für den Reisepass fallen zusätzlich 27,85 € je Antragsteller an.
*Passfoto
Es wird 1x aktuelles biometrisches Passfoto im Format 51mm x 51mm mit weißem Hintergrund benötigt. Es sollte nicht älter als 6 Monate sein. Sie dürfen auf dem Foto keine Brille tragen. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Passfoto haben, können Sie Ihren Antrag auch ohne Passfoto stellen. Sie müssen jedoch Ihr Passfoto zu Ihrem Konsulatstermin einreichen.