Ausweitung der Überprüfung von Social-Media-Profilen von Visumantragstellern für die USA - Immi Consulting

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Ausweitung der Überprüfung von Social-Media-Profilen von Visumantragstellern für die USA

Mit Wirkung vom 30. März 2026 wird das US-Außenministerium die Überprüfung der Online-Präsenz auf Antragsteller der folgenden zusätzlichen Nicht-Einwanderungsvisumkategorien ausweiten:

alle A-3, C-3 (sofern es sich um Hausangestellte handelt), G-5, H-3, H-4 (Angehörige von H-3-Visuminhabern), K-1, K-2, K-3, Q, R-1, R-2, S, T und U.

Diese kommen zu den H-1B-Antragstellern und ihren Angehörigen sowie den F-, M- und J-Antragstellern für Studenten- und Austauschbesuchervisa hinzu, die bereits dieser Überprüfung unterliegen.

Um diese Überprüfung zu erleichtern, werden alle Antragsteller für A-3, C-3 (sofern es sich um Hausangestellte handelt), G-5, H-3, H-4 (Angehörige von H-3), K-1, K-2, K-3, Q, R-1, R-2, S, T, U, H-1B, H-4, F, M und J-Nichteinwanderungsvisa angewiesen, die Datenschutzeinstellungen all ihrer Social-Media-Profile auf „öffentlich“ oder „offen“ zu setzen.

Das Ministerium nutzt alle verfügbaren Informationen bei der Visumprüfung und -überprüfung, um Visumantragsteller zu identifizieren, denen die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigert werden muss, einschließlich derer, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Sicherheit der USA darstellen. Es wird eine gründliche Überprüfung aller Visumantragsteller durchgeführt.