- ESTA USA
- B-2 Touristenvisum USA
- B-1 Geschäftsvisum USA
- C-1 Transitvisum USA
- C1/D Crewvisum USA
- F-1 Schüler- Studentenvisum USA
- M-1 nicht-akademisches- Studentenvisum USA
- J-1 Visum Teilnahme Austauschprogramme USA
- I Journalistenvisum USA
- Visum USA – Haushaltsangestellte & persönliche Assistenten
- Arbeitsvisum USA (H, L, O, P und Q-Visa)
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ESTA USA
Das ESTA ist ein automatisiertes System, mit dem festgestellt wird, ob Besucher im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) in die Vereinigten Staaten einreisen dürfen und ob eine solche Reise ein Risiko für die Strafverfolgung oder die Sicherheit darstellt. Die ESTA-Genehmigung berechtigt einen Reisenden, im Rahmen des VWP in die Vereinigten Staaten zu reisen.
Aufenthaltsdauer
Mit der ESTA- Genehmigung dürfen Sie sich bis zu 90 Tage in den USA aufhalten.
Gültigkeitsdauer
Die ESTA-Genehmigung ist ab der Ausstellung 2 Jahre gültig. Es sei denn, Ihr Reisepass läuft vorher ab.
Anzahl Einreisen
Die ESTA-Genehmigung gilt zur mehrfachen Einreise in die USA.
Weitere Voraussetzungen
Sie planen Ihre Reise in die USA zum Vergnügen, aus geschäftlichen Gründen oder als Transitreisender
Sie sind Staatsbürger eines VWP Landes (s. unten)
Sie haben gegenwärtig kein Besuchervisum
ESTA berechtigte Staatsbürger
Folgende Staatsbürger sind berechtigt ein ESTA zu beantragen:
- Andorra
- Australien
- Österreich
- Belgien
- Brunei
- Chile
- Kroatien
- Tschechische Republik
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Deutschland
- Griechenland
- Ungarn
- Island
- Irland
- Israel
- Italien
- Japan
- Katar
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Republik Malta
- Monaco
- Niederlande
- Neuseeland
- Norwegen
- Polen
- Portugal
- San Marino
- Singapur
- Slowakei
- Slowenien
- Südkorea
- Spanien
- Schweden
- Schweiz
- Taiwan
- Vereinigtes Königreich
Besonderheiten
In folgenden Fällen kann kein ESTA beantragt werden. Es muss stattdessen ein B2-Touristenvisum oder ein B1-Geschäftsvisum beantragt werden.
– Doppeltstaatsbürger welche zusätzlich einer der folgenden Nationalitäten besitzen, können kein ESTA beantragen: Irak, Iran, Jemen, Kuba, Sudan, Syrien, Libyen, Nordkorea und Somalia.
– Wenn Sie am oder nachdem 01.03.2011 nach Irak, Iran, Jemen, Sudan, Syrien, Libyen, Nordkorea oder Somalia gereist sind bzw. dort anwesend waren, kann kein ESTA beantragt werden.
– Wenn Sie am oder nachdem 12.01.2021 nach Kuba gereist sind bzw. dort anwesend waren, kann kein ESTA beantragt werden.
– Einreisen mit privaten Flugzeugen oder privaten Schiffen sind mit einem ESTA nicht möglich.
ESTA berechtigte Reisedokumente:
Reisepass
Vorläufiger Reisepass
nur mit Visum möglich
Personalausweis
Vorläufiger Personalausweis
Kinderreisepass
nur mit Visum möglich