I Journalistenvisum USA

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Journalistenvisum USA

Das Journalistenvisum (I) ist ein Nichteinwanderungsvisum für ausländische Medienvertreter, die vorübergehend in die Vereinigten Staaten von Amerika reisen, um Ihren Beruf auszuüben, während Sie Ihr Hauptbüro im Ausland haben. Einige Verfahren und Gebühren gemäß dem Einwanderungsgesetz nehmen Bezug auf Richtlinien im Heimatland des Reisenden, weshalb die Vereinigten Staaten von Amerika ähnliche Praktiken anwenden, was auf dem Prinzip der "Gegenseitigkeit" beruht. Die Verfahren zur Erlangung von Journalistenvisa durch Vertreter ausländischer Medien hängen davon ab, ob die Regierung im Land des Antragstellers den Medienvertretern aus den Vereinigten Staaten von Amerika ähnliche Privilegien einräumt.

Voraussetzungen

Es bestehen konkrete Voraussetzungen gemäß dem US-Einwanderungsgesetz, welche von Antragstellern erfüllt werden müssen, um sich für ein Journalistenvisum zu qualifizieren. Dazu müssen diese zunächst nachweisen, dass Sie über die notwendigen Qualifikationen für die Ausstellung eines Journalistenvisums verfügen.

Journalistenvisa sind für "Vertreter ausländischer Medien", einschließlich Mitglieder der Print- und audiovisuellen Medien, deren Aktivitäten für die Funktion des ausländischen Mediums essentiell sind, z.B. Reporter/innen, Film-Crews, Redakteure/innen und Personen ähnlicher Berufsfelder, welche gemäß US-Einwanderungsgesetz dienstlich in die Vereinigten Staaten von Amerika reisen. Der Antragsteller muss für eine Medienorganisation, die Ihren Sitz im Ausland hat, bestimmte Aktivitäten ausüben. Die Aktivität muss im Wesentlichen zur Information dienen und in der Regel mit dem Nachrichten-Erfassungsprozess und der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse im Zusammenhang stehen. Der Konsularbeamte wird feststellen, ob eine Aktivität für ein Journalistenvisum in Frage kommt, oder nicht. Die Berichterstattung über sportliche Ereignisse ist normalerweise für ein Journalistenvisum angemessen. Weitere Beispiele umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, folgende Aktivitäten im Bereich der Medien:

- Primäre Mitarbeiter ausländischer Medien, die an der Aufnahme einer aktuellen Veranstaltung oder einer Dokumentation beteiligt sind.

- Medienvertreter, die an der Produktion oder Verteilung von Filmmaterial teilnehmen, sind nur dann qualifiziert, wenn das aufgenommene Material der Verbreitung von Informationen oder Nachrichten dient. Außerdem muss die primäre Finanzierungsquelle außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika liegen.

- Journalisten, die unter einem Vertrag tätig sind. Personen, die im Besitz eines Berechtigungsnachweises sind, der von einer professionellen journalistischen Organisation ausgestellt wurde, die unter einem Vertrag tätig sind und an einem Produkt arbeiten, das von einem Informationsdienst oder einem kulturellen Medium zum Zwecke der Verbreitung von Informationen oder Nachrichten verwendet wird, die nicht primär Werbezwecken oder der kommerziellen Unterhaltung dienen. Bitte beachten Sie, dass ein gültiger Arbeitsvertrag erforderlich ist.

- Mitarbeiter unabhängiger Produktionsunternehmen, die über einen Berechtigungsnachweis verfügen, der von einer professionellen journalistischen Organisation ausgestellt wurde.

-Ausländische Journalisten, die für eine ausländische Zweigstelle oder Tochtergesellschaft eines Netzwerks, einer Zeitungen oder eines andere Medienunternehmens arbeiten, falls diese ausschließlich zum Zwecke der Berichterstattung über Ereignisse in den Vereinigten Staaten von Amerika für ein ausländisches Publikum in die Vereinigten Staaten einreisen.

- Akkreditierte Vertreter von Tourismusbüros, die teilweise oder gänzlich von einer ausländischen Regierung kontrolliert, betrieben oder finanziell unterstützt werden, und im Rahmen Ihrer Tätigkeit vor allem sachliche touristische Informationen über dieses Land verbreiten, und die Voraussetzungen für ein A-2-Visum nicht erfüllen.

- Industrielle technische Informationen. Mitarbeiter in den Niederlassungen in den Vereinigten Staaten von Amerika von Organisationen, welche industrielle technische Informationen verbreiten.

Selbstständige Journalisten

Selbständige Journalisten kommen nur dann für ein I-Visum in Frage, wenn Sie alle der folgenden Kriterien erfüllen. Diese Personen müssen:

- über einen Berechtigungsnachweis durch eine professionelle journalistische Organisation verfügen

- im Auftrag eines Medienunternehmens tätig sein

- Informationen oder Nachrichten verbreiten, die nicht primär Werbezwecken oder der kommerziellen Unterhaltung dienen.

Fotografen sind zur Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika mit B1-Visa zum Zwecke der Aufnahme von Fotografien berechtigt, solange Sie kein Einkommen von einer Quelle in den Vereinigten Staaten erhalten.

Aufenthaltsdauer

Mit dem Journalistenvisum dürfen Sie sich bis zu 180 Tage in den USA aufhalten.

Gültigkeitsdauer

Das Journalistenvisum wird mit einer Gültigkeit von bis zu 5 Jahren gewährt.

Anzahl Einreisen

Das Journalistenvisum gilt i.d.R. zur mehrfachen Einreise in die USA.

Beantragung Journalistenvisum

Sie können den Antrag online ausfüllen, die benötigten Unterlagen hochladen und bezahlen. Alternativ kann der Antrag auch als PDF ausgefüllt und per Post oder E-Mail versendet werden.

Antrag ausfüllen

benötigte Unterlagen hochladen

Gebühren bezahlen

Konsulatstermin wahrnehmen

Reisepass mit Visum zurückerhalten oder abholen

antragstellung mit pdf-formular

Vorgehensweise

1. Füllen Sie das Visumformular aus.

2. Senden Sie uns das ausgefüllte Formular zusammen mit Ihrer Reisepasskopie (nur die Datenseite) und einem Passfoto* per Post oder E-Mail zu.

Unsere Postanschrift lautet:

Immi Consulting
Postfach 47 04 31
12313 Berlin

Unsere E-Mailadresse:

info@immi-consulting.de

3. Ihre Angaben und Unterlagen werden durch uns überprüft. Nach erfolgreicher Prüfung übernehmen wir für Sie die Onlineübermittlung im Englischen an das entsprechende Konsulat, die Zahlung der Visumgebühren, die Terminbuchung sowie ggf. die Buchung für den Rückversand des Reisepasses über UPS.

4. Sie erhalten nach unserer Bearbeitung die Bestätigungen und Informationen zu Ihrem Konsulatstermin zugeschickt. Unter den Informationen finden Sie eine Auflistung der Dokumente welche Sie mitnehmen müssen und welche empfohlen sind zusätzlich mitzunehmen, sowie was beim Konsulat beachtet werden sollte. Unsere Bearbeitungszeit beträgt 1- 3 Werktage nach Auftrags- und Zahlungseingang.

5. Sie müssen anschließend den Konsulatstermin persönlich wahrnehmen und Ihre Unterlagen einreichen. Ein Beamter der Visumabteilung wird mit Ihnen ein kurzes Visuminterview führen (ca. 3 Minuten). Nach dem Interview wird Ihnen das Ergebnis über Ihren Visumantrag mitgeteilt.

Die Termine für das Konsulat werden nur werktags am Morgen/ Vormittag vergeben. Bitte beachten Sie das für Ihre Planung, falls Sie z.B. mit dem Zug anreisen müssen.

6. Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt in der Regel nicht länger als 1 Woche. Anschließend wird Ihnen Ihr Reisepass per UPS zugesendet. Der Versand von Reisepässen erfolgt immer einzeln, auch wenn mehrere Reisepässe an die identische Adresse zugestellt werden müssen.

Alternativ kann Ihr Reisepass auch von Ihnen persönlich oder von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.

7. Kontrollieren Sie nach Erhalt Ihres Reisepasses bitte alle Angaben auf dem Visum. Sollten Angaben fehlerhaft sein, teilen Sie uns dies bitte schnellstmöglich schriftlich mit.

Kosten

Die Gebühr je Antragsteller beträgt 299,00 €. Diese Gebühr ist inklusive der Konsulatsgebühr in Höhe von 185,00 $, sowie inklusive 19% Mehrwertsteuer.

Bei Buchung des UPS Rückversandes für den Reisepass fallen zusätzlich 27,85 € je Antragsteller an.

*Passfoto

Es wird 1x aktuelles biometrisches Passfoto im Format 51mm x 51mm mit weißem Hintergrund benötigt. Es sollte nicht älter als 6 Monate sein. Sie dürfen auf dem Foto keine Brille tragen. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Passfoto haben, können Sie Ihren Antrag auch ohne Passfoto stellen. Sie müssen jedoch Ihr Passfoto zu Ihrem Konsulatstermin einreichen.