Für Staatsangehörige folgender 75 Länder wird die Vergabe von Einwanderungsvisa für die USA ab dem 21.01.2026 pausiert:
Afghanistan
Albanien
Algerien
Antigua and Barbuda
Aserbaidschan
Ägypten
Äthiopien
Bahamas
Bangladesch
Barbados
Belarus
Belize
Bhutan
Bosnien und Herzegowina
Brasilien
Capo Verde
Cote d’Ivoire
Dominica
Eritrea
Fiji
Gambia
Georgien
Ghana
Grenada
Guatemala
Guinea
Haiti
Iran
Irak
Jamaica
Jordanien
Kambodscha
Kamerun
Kasachstan
Kirgisien
Kolumbien
Kosovo
Dem. Rep. Kongo
Rep. Kongo
Kuba
Laos
Libanon
Liberia
Libyen
Jemen
Kuwait
Marokko
Moldavien
Mongolei
Montenegro
Myanmar
Nepal
Nicaragua
Nigeria
Nord Mazedonien
Pakistan
Russland
Ruanda
Saint Kitts and Nevis
Saint Lucia
Saint Vincent and the Grenadines
Senegal
Sierra Leone
Somalien
Süd Sudan
Sudan
Syrien
Tansania
Thailand
Togo
Tunesien
Uganda
Uruguay
Usbekistan
Häufig gestellte Fragen
Frage: Was passiert mit meinem bestehenden Termin für das Einwanderungsvisum-Interview?
Antwort: Einwanderungsvisum-Antragsteller, die Staatsangehörige der betroffenen Länder sind, können Visumanträge einreichen und zu Interviews erscheinen, und das Ministerium wird weiterhin Termine für Antragsteller vereinbaren, aber während dieser Aussetzung werden keine Einwanderungsvisa an diese Staatsangehörigen ausgestellt.
Frage: Gibt es Ausnahmen zu dieser Regelung?
Antwort: Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, die einen gültigen Reisepass eines Landes vorlegen, das nicht oben aufgeführt ist, sind von dieser Aussetzung ausgenommen.
Frage: Hat dies Auswirkungen auf mein derzeitig gültiges Visum?
Antwort: Im Rahmen dieser Richtlinie wurden keine Einwanderungsvisa widerrufen.
Frage: Gilt dies auch für Touristenvisa?
Antwort: Nein, diese Aussetzung gilt speziell für Antragsteller von Einwanderungsvisa. Touristenvisa sind Nicht-Einwanderungsvisa.
Pausierung der Vergabe von US-Einwanderungsvisa für 75 Länder ab 21.01.2026
Für Staatsangehörige folgender 75 Länder wird die Vergabe von Einwanderungsvisa für die USA ab dem 21.01.2026 pausiert:
Häufig gestellte Fragen
Frage: Was passiert mit meinem bestehenden Termin für das Einwanderungsvisum-Interview?
Antwort: Einwanderungsvisum-Antragsteller, die Staatsangehörige der betroffenen Länder sind, können Visumanträge einreichen und zu Interviews erscheinen, und das Ministerium wird weiterhin Termine für Antragsteller vereinbaren, aber während dieser Aussetzung werden keine Einwanderungsvisa an diese Staatsangehörigen ausgestellt.
Frage: Gibt es Ausnahmen zu dieser Regelung?
Antwort: Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, die einen gültigen Reisepass eines Landes vorlegen, das nicht oben aufgeführt ist, sind von dieser Aussetzung ausgenommen.
Frage: Hat dies Auswirkungen auf mein derzeitig gültiges Visum?
Antwort: Im Rahmen dieser Richtlinie wurden keine Einwanderungsvisa widerrufen.
Frage: Gilt dies auch für Touristenvisa?
Antwort: Nein, diese Aussetzung gilt speziell für Antragsteller von Einwanderungsvisa. Touristenvisa sind Nicht-Einwanderungsvisa.
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