Für Staatsangehörige folgender 12 Länder gilt ab dem 09.06.2025 ein Einreiseverbot in die USA und es werden für diese Staatsangehörigen keine Visa erteilt:
Afghanistan
Äquatorialguinea
Eritrea
Haiti
Iran
Jemen
Libyen
Myanmar
Republik Kongo
Somalia
Sudan
Tschad
Für Staatsangehörige folgender 7 Länder werden keine Einwanderungsvisa sowie keine Nichteinwanderungsvisa der Kategorien B-1, B-2, F, M und J erteilt:
Burundi
Kuba
Laos
Sierra Leone
Togo
Turkmenistan
Venezuela
Es gelten folgende Ausnahme für diese Einschränkungen. Folgende Personen sind hiervon nicht betroffen:
Personen die legal in den USA leben
Personen welche ein gültiges US-Visum besitzen
Folgende Personen können weiterhin ein Visum beantragen:
Doppeltstaatsbürger wenn das Visum mit dem Pass beantragt wird, welches von den Einschränkungen nicht betroffen ist (z. B. Doppeltstaatsbürgerschaft Deutsch und Iran, Antragstellung mit deutschem Reisepass)
Antragsteller der folgenden Visumkategorien: A-1, A-2, C-2, C-3, G-1 bis G-4, Nato-1 bis Nato-6, IR-1/CR-1, IR-2/CR-2, IR-3, IR-4, IH-3, IH-4, IR-5
Antragsteller von afghanischen Sondervisa (Special Immigration Visa)
Antragsteller von Sondervisa für US-Regierungsangestellte
Antragsteller von US-Einwanderungsvisa für verfolgte Minderheiten aus dem Iran
Sportler und Teams welche an Großereignissen wie der Fußball WM oder den Olympischen Spielen teilnehmen
US-Visum- und Einreiseverbot für 12 Länder erlassen sowie Einschränkungen für 7 Länder
Für Staatsangehörige folgender 12 Länder gilt ab dem 09.06.2025 ein Einreiseverbot in die USA und es werden für diese Staatsangehörigen keine Visa erteilt:
Für Staatsangehörige folgender 7 Länder werden keine Einwanderungsvisa sowie keine Nichteinwanderungsvisa der Kategorien B-1, B-2, F, M und J erteilt:
Es gelten folgende Ausnahme für diese Einschränkungen. Folgende Personen sind hiervon nicht betroffen:
Folgende Personen können weiterhin ein Visum beantragen:
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