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Visum USA - Haushaltsangestellte & persönliche Assistenten
Persönliche Assistenten oder Haushaltsangestellte, welche ihren Arbeitgeber in die Vereinigten Staaten von Amerika begleiten, erfüllen möglicherweise die Voraussetzungen für B-1-Visa. Diese Kategorie beinhaltet, ist jedoch nicht beschränkt auf, Köche, Butler, Chauffeure, Zimmermädchen, Kammerdiener, Lakaien, Kindermädchen, Assistenten einer Mutter, Gärtner und bezahlte Begleiter.
Jene Personen, die mit einem ausländischen Diplomaten oder Regierungsbeamten zusammen reisen oder diesem nachfolgen, erfüllen möglicherweise die Voraussetzungen für ein A-3- oder G-5-Visum, je nach Visa-Status ihres Arbeitgebers.
Voraussetzungen
Wenn Sie ein Haushaltsangestellter sind, und ein B-1-Visum beantragen möchten, müssen Sie zunächst nachweisen, dass:
1- der Zweck Ihrer Reise in die Vereinigten Staaten von Amerika die Beschäftigung als Haushaltsangestellter ist
2- Sie nur über einen bestimmten, beschränkten Zeitraum in den Vereinigten Staaten von Amerika zu verweilen beabsichtigen
3- Ihr Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen erfüllt Sie über überzeugende soziale und wirtschaftliche Bindungen im Ausland verfügen
4- Sie eine Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika sowie andere Bindungen haben, welche garantieren, dass Sie nach Ende Ihres Vertrages wieder in das Land Ihres Wohnsitzes zurückkehren werden.
Begleiten eines Inhabers eines nichteinwanderungsvisums
Wenn Sie ein Haushaltsangestellter sind, und einen Arbeitgeber begleiten oder mit diesem zusammengeführt werden möchten, der nicht US-Staatsbürger oder Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis ist, und mit einem Nichteinwanderungsvisum vom Typ B, E, F, H, I, J, L, M, O, P, Q oder R in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen möchte oder sich bereits dort aufhält, dann können Sie möglicherweise ein B-1-Visum beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
1- Sie haben mindestens ein Jahr Erfahrung als persönlicher Assistent oder Haushaltsangestellter, was durch Bestätigungen Ihrer früheren Arbeitgeber nachgewiesen werden muss
1a- Sie waren bereits vor der Einreise Ihres Arbeitgebers in die Vereinigten Staaten von Amerika bei diesem mindestens ein Jahr lang beschäftigt, oder
1b- Ihr Beschäftigungsverhältnis bestand direkt vor dem Visumantrag Ihres Arbeitgebers, und dieser ist in der Lage, nachzuweisen, dass er über mehrere Jahre vor der Antragstellung regelmäßig (entweder ganzjährig oder saisonbedingt) Haushaltshilfen beschäftigt hat
2- Sie werden keine andere Arbeit ausüben und kostenlose Unterkunft und Verpflegung sowie Flugkosten von Ihrem Arbeitgeber erhalten, gemäß den Bestimmungen Ihres Vertrages
Begleiten eines US-Staatsbürgers
1. Persönliche oder Haushaltsangestellte, die US-Staatsbürger, welche vorübergehend in die Vereinigten Staaten beordert wurden, begleiten oder folgen, könnten sich für ein B-1 Visum qualifizieren, wenn sie sicherstellen, dass:
- Der Angestellte seinen Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten hat und er oder sie keine Absicht hat, diesen aufzugeben;
- Der Begleiter war mindestens 6 Monate vor dem Reiseantritt als persönlicher oder Haushaltsangestellter des Arbeitgebers unter Vertrag ODER der Arbeitgeber kann nachweisen, dass er während seines Aufenthalts außerhalb der Vereinigten Staaten regelmäßig einen Haushaltsangestellten im gleichen Umfang beschäftigt hatte, wie er das jetzt mit dem Antragsteller plant;
- Der Angestellte kann mindestens eine 1-jährige Erfahrung als persönlicher oder Haushaltsangestellter nachweisen und mit Arbeitszeugnissen vorheriger Arbeitgeber belegen;
- Der Angestellte ist im Besitz des Arbeitsvertrages, mit der eigenen und der Unterschrift des Arbeitgebers, im Original oder als Kopie und kann diesen bei der Einreise vorlegen;
2. Der US-Staatsbürger wird regelmäßig für 2 Jahre oder länger international versetzt, was vertraglich festgelegt wurde und von dessen Personalabteilung bestätigt werden kann. Die Rückkehr in die Vereinigten Staaten dauert nicht länger als 6 Jahre. Der Arbeitgeber ist der einzige Arbeitgeber des Haushaltsangestellten und garantiert freie Unterkunft, Verpflegung sowie Hin- und Rückflug, welches vertraglich festgelegt ist;
3. Der benötigte Arbeitsvertrag wurde vom Arbeitgeber datiert und unterzeichnet, und es wird dem Angestellten zusätzlich zu der Liste unter b) garantiert, einen Minimum oder üblichen Lohn, welcher auch immer größer ist, für einen 8 Stunden Arbeitstag zu erhalten. Der Arbeitsvertrag reflektiert außerdem jegliche Leistungen, die üblicherweise für Haushaltsangestellte in den Vereinigten Staaten im Bereich ihres Arbeitsverhältnisses gegeben werden. Für den Arbeitgeber ergibt sich eine Kündigungsfrist von mindestens 2 Wochen, während der Arbeitnehmer nicht mehr als 2 Wochen vorher kündigen muss.
Begleiten eines Inhabers einer Daueraufenthaltserlaubnis
Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis (Green Card) sind unter keinen Umständen dazu berechtigt, Ihre Haushaltsangestellten mit einem B-1-Visum in die Vereinigten Staaten von Amerika zu bringen.
Aufenthaltsdauer
Mit dem B1- Visum dürfen Sie sich bis zu 180 Tage in den USA aufhalten.
Gültigkeitsdauer
Das B1- Visum wird mit einer Gültigkeit von bis zu 10 Jahren gewährt.
Anzahl Einreisen
Das B1- Visum gilt i.d.R. zur mehrfachen Einreise in die USA.
Beantragung B1 Visum
Sie können den Antrag online ausfüllen, die benötigten Unterlagen hochladen und bezahlen. Alternativ kann der Antrag auch als PDF ausgefüllt und per Post oder E-Mail versendet werden.
Antrag ausfüllen
benötigte Unterlagen hochladen
Gebühren bezahlen
Konsulatstermin wahrnehmen
Reisepass mit Visum zurückerhalten oder abholen
antragstellung mit pdf-formular
vorgehensweise
1. Füllen Sie das Visumformular aus.
2. Senden Sie uns das ausgefüllte Formular zusammen mit Ihrer Reisepasskopie (nur die Datenseite) und einem Passfoto* per Post oder E-Mail zu.
Unsere Postanschrift lautet:
Immi Consulting
Postfach 47 04 31
12313 Berlin
Unsere E-Mailadresse:
info@immi-consulting.de
3. Ihre Angaben und Unterlagen werden durch uns überprüft. Nach erfolgreicher Prüfung übernehmen wir für Sie die Onlineübermittlung im Englischen an das entsprechende Konsulat, die Zahlung der Visumgebühren, die Terminbuchung sowie ggf. die Buchung für den Rückversand des Reisepasses über UPS.
4. Sie erhalten nach unserer Bearbeitung die Bestätigungen und Informationen zu Ihrem Konsulatstermin zugeschickt. Unter den Informationen finden Sie eine Auflistung der Dokumente welche Sie mitnehmen müssen und welche empfohlen sind zusätzlich mitzunehmen, sowie was beim Konsulat beachtet werden sollte. Unsere Bearbeitungszeit beträgt 1- 3 Werktage nach Auftrags- und Zahlungseingang.
5. Sie müssen anschließend den Konsulatstermin persönlich wahrnehmen und Ihre Unterlagen einreichen. Ein Beamter der Visumabteilung wird mit Ihnen ein kurzes Visuminterview führen (ca. 3 Minuten). Nach dem Interview wird Ihnen das Ergebnis über Ihren Visumantrag mitgeteilt.
Die Termine für das Konsulat werden nur werktags am Morgen/ Vormittag vergeben. Bitte beachten Sie das für Ihre Planung, falls Sie z.B. mit dem Zug anreisen müssen.
6. Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt in der Regel nicht länger als 1 Woche. Anschließend wird Ihnen Ihr Reisepass per UPS zugesendet. Der Versand von Reisepässen erfolgt immer einzeln, auch wenn mehrere Reisepässe an die identische Adresse zugestellt werden müssen.
Alternativ kann Ihr Reisepass auch von Ihnen persönlich oder von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.
7. Kontrollieren Sie nach Erhalt Ihres Reisepasses bitte alle Angaben auf dem Visum. Sollten Angaben fehlerhaft sein, teilen Sie uns dies bitte schnellstmöglich schriftlich mit.
Kosten
Die Gebühr je Antragsteller beträgt 299,00 €. Diese Gebühr ist inklusive der Konsulatsgebühr in Höhe von 185,00 $, sowie inklusive 19% Mehrwertsteuer.
Bei Buchung des UPS Rückversandes für den Reisepass fallen zusätzlich 27,85 € je Antragsteller an.
*Passfoto
Es wird 1x aktuelles biometrisches Passfoto im Format 51mm x 51mm mit weißem Hintergrund benötigt. Es sollte nicht älter als 6 Monate sein. Sie dürfen auf dem Foto keine Brille tragen. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Passfoto haben, können Sie Ihren Antrag auch ohne Passfoto stellen. Sie müssen jedoch Ihr Passfoto zu Ihrem Konsulatstermin einreichen.